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5.10.2007 von admin.
Den vorliegenden Fall des Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung werden wir zum Anlass nehmen, verstärkt Mandats- und Funktionsträger in den Parlamenten und gesellschaftlichen Organisationen anzusprechen und eine öffentliche Petition an den deutschen Bundestag einzureichen.
Ziel der Petition wird sein,
a) die Arbeit von privaten Detektiven im öffentlichen und privatem Raum, aber auch die Überwachung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber durch Gesetz zu regeln.
b) gesetzliche Regelungen zu fordern, dass jede privat veranlasste Überwachung dem Betroffenen spätestens nach Beendigung und Wegfall der Gründe bekannt gemacht wird, incl. eines vollständigen Protokolls
Aus unserer Sicht gehört es zu den unveräußerlichen Persönlichkeitsrechten, dass jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, was Andere über ihn wissen, ob er, berechtigt oder unberechtigt, Opfer einer Observierung geworden ist.
Die derzeitige Praxis: “Überwachen und Observieren wir erstmal, und wenn nichts herauskommt braucht es ja niemand zu erfahren”, muss beendet werden.
zum Diskussionsforum “informationelle Selbstbestimmung”
zur Pressemitteilung vom 09.10.2207
Infos zu den Onlinepetitionen an den Deutschen Bundestag sind unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html
zu finden.
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