Archive für 27.11.2007

rechtlicher Background

Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001, Az.: 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99:

- Observation ist eine (besondere) Datenerhebungsmaßnahme im Sinne der Datenverarbeitung

- “..für die übrigen von einer Datenerhebung Betroffenen erfordert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung i.V.m. GG Art. 19 Abs. 4 die … Benachrichtigungspflicht, um Rechtsschutz … verwirklichen zu können.”

Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Klärung der Zuständigkeit

Am 27. November 2007 wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über den hier zugrunde liegenden Fall informiert und um Information gebeten, ob in diesem Fall der Bundesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für Datenschutz zuständig ist.

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