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5.10.2007 von admin.
Den vorliegenden Fall des Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung werden wir zum Anlass nehmen, verstärkt Mandats- und Funktionsträger in den Parlamenten und gesellschaftlichen Organisationen anzusprechen und eine öffentliche Petition an den deutschen Bundestag einzureichen.
Ziel der Petition wird sein,
a) die Arbeit von privaten Detektiven im öffentlichen und privatem Raum, aber auch die Überwachung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber durch Gesetz zu regeln.
b) gesetzliche Regelungen zu fordern, dass jede privat veranlasste Überwachung dem Betroffenen spätestens nach Beendigung und Wegfall der Gründe bekannt gemacht wird, incl. eines vollständigen Protokolls
Aus unserer Sicht gehört es zu den unveräußerlichen Persönlichkeitsrechten, dass jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, was Andere über ihn wissen, ob er, berechtigt oder unberechtigt, Opfer einer Observierung geworden ist.
Die derzeitige Praxis: “Überwachen und Observieren wir erstmal, und wenn nichts herauskommt braucht es ja niemand zu erfahren”, muss beendet werden.
zum Diskussionsforum “informationelle Selbstbestimmung”
zur Pressemitteilung vom 09.10.2207
Infos zu den Onlinepetitionen an den Deutschen Bundestag sind unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html
zu finden.
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26.9.2007 von admin.
Wenn schon Führungskräfte aus dem Umfeld der gesetzlichen Unfallversicherung es als ihr Recht betrachten, Gelder aus Beiträgen zur Unfallversicherung zur widerrechtlichen Überwachung von unbequemen Mitarbeitern zweckzuentfremden (siehe “was so passiert”) - nur damit das gesetzliche Recht auf Mitbestimmung verhindert wird - was erwartet uns dann noch in der Zukunft in Bezug auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Damit nicht genug. Als Kollateralschaden wird die Überwachung eines Büros unseres Vereins hingenommen.
Gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter, aber auch gegenüber unserem Verein und unseren Mitgliedern ist dies eine eklatante Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist darüber hinaus eine Verletzung des Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
…und niemand, weder die Geschäftsführung der betroffenen Berufsgenossenschaften, noch die in der Selbstverwaltung sitzenden Gewerkschafter scheinen sich verpflichtet zu fühlen, darüber Auskunft zu geben oder Konsequenzen zu ziehen. Weitere Hintergrundinformationen und wie wir uns wehren werden in Beiträgen auf diesem Blog dokumentiert.
Zielstellung sind:
a) straf- und zivilrechtliche Überprüfung der Rechtmässigkeit der Überwachung
b) Klärung der Verantwortlichkeit und persönlichen Haftung
c) rechtliche Durchsetzung der persönlichen Haftung der Verantwortlichen
Im Fenster oben rechts finden Sie Links auf weitergehende Seiten mit aktuellen und Hintergrundinformationen.
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