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“Konkret hat Weichert Regelungsgrundlagen in dem noch größtenteils unerschlossenen Gebiet im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie vor allem im Telemediengesetz (TMG) gefunden.”

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96310

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