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“Konkret hat Weichert Regelungsgrundlagen in dem noch größtenteils unerschlossenen Gebiet im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie vor allem im Telemediengesetz (TMG) gefunden.”
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96310
Dieser Eintrag wurde am 30.10.2007 um 08:02 verfasst und befindet sich in Datenschutz, Allgemein. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.