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Bundesdatenschutzbeauftragter: “keine Rundumüberwachung im Arbeitsalltag”

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz gefordert.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/101115

Zuständigkeit geklärt

Der Bundesbeauftragter hat sich als zuständige Stelle für Untersuchungen bezüglich Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz in der BG-Phoenics GmbH und den Berufsgenossenschaften erklärt. Offizieller Antrag zur Untersuchung wurde gestellt.

rechtlicher Background

Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001, Az.: 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99:

- Observation ist eine (besondere) Datenerhebungsmaßnahme im Sinne der Datenverarbeitung

- “..für die übrigen von einer Datenerhebung Betroffenen erfordert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung i.V.m. GG Art. 19 Abs. 4 die … Benachrichtigungspflicht, um Rechtsschutz … verwirklichen zu können.”

Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Klärung der Zuständigkeit

Am 27. November 2007 wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über den hier zugrunde liegenden Fall informiert und um Information gebeten, ob in diesem Fall der Bundesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für Datenschutz zuständig ist.

Text der Petition steht zur Diskussion

Der Textentwurf der Petition ist unter der Adresse:

http://info.bildungsfoerderung.net/bg_phoenics/petition/petition.pdf

abzurufen. Die Adresse des Diskussionsforum ist im Text hinterlegt.

Derzeit können nur registrierte User zugreifen wie z.B. die registrierten Abonnenten unseres Newsletters. Anfragen zum Textentwurf können an: kontakt@bildungsfoerderung.net geschickt werden.

zum vormerken: Termin 26.11.2007

Am 26.11.2007 werden wir auf diesen Seiten den Text unserer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag vorstellen und unter http://forum.bildungsfoerderung.net zur Diskussion stellen.

Der hier beschriebe Vorgang der illegalen und persönlichkeitsfeindlichen Überwachung und Ausspionierung wird explizit und ausführlich Bestandteil der Begründung der Petition.

Alle bis zum 24.11.2007 eingereichten Diskussionsbeiträge und Vorschläge aus dem Forum http://forum.bildungsfoerderung.net werden wir berücksichtigen können.

Eingereicht wird die Petition am 30.11.2007.

erstellen von Kommunikations-, Bewegungs- oder Berufsprofilen verstößt gegen den Datenschutz

“Konkret hat Weichert Regelungsgrundlagen in dem noch größtenteils unerschlossenen Gebiet im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie vor allem im Telemediengesetz (TMG) gefunden.”

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96310

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