rechtlicher Background

Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001, Az.: 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99:

- Observation ist eine (besondere) Datenerhebungsmaßnahme im Sinne der Datenverarbeitung

- “..für die übrigen von einer Datenerhebung Betroffenen erfordert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung i.V.m. GG Art. 19 Abs. 4 die … Benachrichtigungspflicht, um Rechtsschutz … verwirklichen zu können.”

Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz

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