Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001, Az.: 1 BvR
1104/92, 1 BvR 1086/99:
– Observation ist eine (besondere) Datenerhebungsmaßnahme
im
Sinne der Datenverarbeitung
– „..für die übrigen von einer Datenerhebung Betroffenen erfordert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
i.V.m. GG Art. 19 Abs. 4 die … Benachrichtigungspflicht, um Rechtsschutz … verwirklichen zu können.“