–> keine Wirtschaftlichkeitskontrolle bei BGen?
Landessozialgericht Sachsen stellt das Fehlen einer Wirtschaftlichkeitskontrolle bei Berufsgenossenschaften fest:
so stellt sich schon die Frage, ob es sich bei diesen Wirtschaftssubjekten (Berufsgenossenschaften) nicht tatsächlich um Unternehmen im Sinne des Art. 86, 82 EG handelt, die durch das Fehlen einer Konkurrenz und damit einer effektiven Wirtschaftlichkeitskontrolle schon dann als ökonomisch arbeitend gelten, wenn die Ausgaben die Einnahmen decken, wobei dies sich ja zwangsläufig ergeben muss, wenn sich die Einnahmen an den Ausgaben orientieren.
Quelle: Beschluss des Landessozialgericht Sachsen (L 6 U 2/06)