was so passiert…

Im vergangen Jahr gab es bei der BG-Phoenics GmbH, einer 100%igen
Tochterfirma der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel (in den Vorständen beider Berufsgenossenschaften sitzen
die Gewerkschaften IG-Bau und NGG) eine Initiative zur Gründung eines
Betriebsrates.

Der Hauptinitiator wurde 6 Stunden vor der entscheidenden
Betriebsversammlung mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen das
Unternehmen (angebliche Manipulation einer Reisekostenabrechnung)
fristlos gekündigt und erhielt Hausverbot.

Dem ging eine mehrtägige Überwachung durch Detektive, beauftragt von der
Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH voraus.

Diesbezüglich hat nunmehr:

a) die Staatsanwaltschaft München festgestellt, das schon die Behauptung
einer strafbaren Handlung des Initiators der Betriebsratswahl gegen die
Firma den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.

b) das Arbeitsgericht in München am 25.09.07 die Kündigung als
unrechtmäßig aufgehoben.

Damit bleibt:

1. der Fakt, dass bei einem Unternehmen der Selbstverwaltung, in dem die
Gewerkschaften in der Vertreterversammlung und im Vorstand sitzen eine
Betriebsratswahl verhindert wurde und der Initiator mit einer
ungerechtfertigten Kündigung abgestraft wurde – Lidl-Verhältnisse in
einem von der Gewerkschaft kontrolliertem Unternehmen?

2. wurde der Initiator der Betriebsratswahl mehrere Tage hintereinander,
unter anderem über ein ganzes Wochenende, im Auftrag der Geschäftsführung
der BG-Phoenics GmbH von einer Detektei beschattet. Selbst das deutsche
Strafrecht lässt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte eine
längerfristige Observation (mehr als 24 Stunden) nur in begründeten
Ausnahmefällen und nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zu. (§
163f StPO)

3. wurde bei der Überwachung durch die Detektive in Kauf genommen, dass
ein Büro unseres gemeinnützigen Vereins, welcher unter anderem
Sozialhilfeempfänger berät, mit überwacht wurde

Weitere Infos u.a. Informationen über eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH wegen Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes sind hier im Blog zu finden.

Trotz dieses offensichtlich rechtswidrigen Verhaltens

– Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht
– rechtswidrige Kündigung des Initiators einer Betriebsratswahl
– Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch willkürliche
Überwachung und Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung

wurden von Seiten der Selbstverwaltung, also von Seiten der Gewerkschaft,
keine Maßnahmen gegen die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH
initiiert.

Bei Lidl und in anderen Unternehmen öffentlich gegen die
Unternehmensführung Stimmung machen, wenn die Geschäftsführung gegen
einen Betriebsrat ist – bei Unternehmen im eigenen Verantwortungsbereich
wird jedoch sogar die Disziplinierung der Belegschaft durch rechtswidrige
und fristlose Kündigung des Initiators und dessen widerrechtliche
mehrtägige Überwachung durch Detektive hingenommen, selbst wenn er
Gewerkschaftsmitglied ist

– und dies alles mit unseren Beiträgen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung

http://www.bildungsfoerderung.net

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